Die Articles of Incorporation (in manchen Staaten auch Certificate of Incorporation oder Incorporation Certificate genannt) sind eine Art Antrag, der beim jeweiligen Secretary oder Departement of State für jede Firmengründung eingereicht werden muss und der verschiedene Angaben zu der neu zu errichtenden Firma enthält, wobei die inhaltlichen Anforderungen an die Articles je nach State variieren können.

In der Regel enthalten die Articles of Incorporation die folgenden Angaben:

  • Firmenname + Rechtsformzusatz
  • Geschäftsanschrift
  • Korrespondenz-Anschrift, die davon abweichen kann
  • Angaben zum Geschäftszweck
  • Anzahl und ggf. auch Wert der Aktien
  • Angaben zu den Stockholdern* und Directors* und ggf. anderen Officers
  • Angaben zum Registered Agent
  • Angaben zum Incorporator

Durch die Veröffentlichung dieses Dokuments bzw. der Informationen im jeweiligen Register wird eine Firma existent, d.h. dieses Dokument eignet sich nach der Veröffentlichung durch das Register sowohl als Nachweis der Existenz einer Gesellschaft als auch für den Nachweis z.B. der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer und allen anderen Eckdaten der Gesellschaft.

Die Articles of Incorporation sind neben den Bylaws deshalb eines der Kerndokumente von US-Gesellschaften und werden im weiteren Verlauf an sich überall gebraucht.

* Angaben zu den Inhabern und Geschäftsführern werden nicht in alle Staaten veröffentlich. So werden in Florida z.B. keine Informationen zu den Inhabern veröffentlicht. Staaten wie Delaware und Wyoming publizieren auch keine Information zu den Geschäftsführern.

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