Die United States of America sind wie bereits der Name andeutet kein einheitlicher bzw. Einheitsstaat sondern eine föderale Republik, die sich aus einzelnen, souveränen Gliedstaaten zusammensetzt, die über weitreichende, eigene Rechte und Kompetenzen sowie auch über ein eigenes politisches System und eine eigene Gesetzgebung verfügen.
Insgesamt 50 solcher Staaten gibt es in den USA, die auf so schillernde Namen wie Kalifornien, Texas, New York oder Florida hören (diese Staaten sind von der Einwohnerzahl hehr auch die größten), und die sich von der Ost- bis zur Westküste über das gesamte Gebiet der USA verteilen. In Deutschland und Österreich – die ebenfalls föderal organisiert sind – entsprechend diese Staaten der Ebene der Länder. In der föderalistischen Schweiz sind das Pendant zu den US-Staaten die Kantone.
Völlig anders als in diesen drei Ländern ist das Steuer- und Wirtschaftsrecht der USA allerdings nicht hauptsächlich auf Bundesebene angesiedelt, sondern im Gegenteil fast ausschließlich auf der Ebene der einzelnen Staaten geregelt, was aus den USA ein teils sehr stark diversifiziertes Sammelsurium von wirtschafts- und steuerrechtlichen Normen macht.
Während es für Firmengründer zumindest gesellschaftsrechtlich gesehen absoluten keinen Unterschied macht, ob sie ihre Firma in Berlin oder München etablieren (selbiges gilt übertragen auch für die Schweiz und Österreich), spielt es in den USA sehr wohl eine Rolle, in welchem Staat eine Firma gegründet wird, da sich die rechtlichen und auch steuerrechtlichen Vorschriften im Detail teils sehr stark unterscheiden.
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