Bei der Auswahl des Firmennamens gibt es eine Reihe von Vorschriften zu beachten, da nicht jeder Firmenname einfach registriert werden kann. Zu einem darf der gewünschte Firmenname nicht bereits registriert sein, bzw. einem bereits bestehendem Firmennamen zu ähnlich sein. Zum anderen unterliegen verschiedene Begriffe, die für die Allgemeinheit irreführend sein könnten, einer Genehmigungspflicht.
Kann ein Firmenname registriert werden, so muss das Ende auf die Rechtsform hinweisen, wobei wahlweise
Corporation, Company, Incorporated, Incorporation, Limited
oder deren Abkürzungen
Corp., Co., Inc., Ltd.
verwendet werden können.
Es handelt sich also bei allen Bezeichnungen um ein und dieselbe Rechtsform und eine Ltd. nach amerikanischem Recht ist nichts anderes als eine Inc. oder eine Corp., wobei der Zusatz Ltd. in den USA eher selten verwendet wird und eher in anderen angelsächsischen bzw. asiatischen Ländern eher gebräuchlich ist. Ist die Gesellschaft einmal mit einem bestimmten Zusatz eingetragen, muss der eingetragene Zusatz auch in dieser Form verwendet werden.
Ähnliche Namen und Unterscheidbarkeit
Dass zwei Firmen nicht einen identischen Firmennamen haben dürfen, liegt an sich auf der Hand. Weniger auf der Hand liegend sind die Kriterien, die Firmennamen unterscheidbar machen, und die zum Tragen kommen, wenn es im jeweiligen Register eng wird und ähnliche Namen bereits vorhanden sind. Der gewünschte Firmenname muss dann entsprechend abgewandelt oder mit einem Zusatz versehen werden, damit er ausreichend unterscheidbar ist. Nur wie?
Nicht zur Unterscheidung geeignet sind:
Der Rechtsformzusatz: Ist eine Sampson Inc. bereits registriert kann weder eine Sampsons Corp. noch eine Sampson Ltd. registriert werden.
Änderung der Schreibweise durch veränderte Groß- und Kleinschreibung oder Interpunktion: Groß- und Kleinschreibung findet bei Firmennamen generell keine Beachtung und eine A.B.C. Corp. ist zu nah dran an einer A-B-C Inc., Gleiches gilt für D.R.E.A.M Inc. und eine Dream Corp.
Auch Veränderung durch zusammenziehen von einzelnen Wörter oder das Einfügen eines Plural-S sind zu kosmetisch von der Wirkung her und ebenso verhält es sich mit dem Einfügen von Domain-Endungen: Grandmas-cookies.com Corp. kann nicht registriert werden, wenn es einen Grandma’s Cookies Inc. bereits gibt.
Neue Firmennamen müssen sich also stets deutlich von bereits vorhandenen Namen unterscheiden, was sich auch mit nichtssagenden Zusätzen wie International, Group oder Services in der Regel ebenfalls nicht bewerkstelligen lässt. Auch aus marketingtechnischen Gründen sollten Sie sicher stellen, dass Ihr Firmenname nicht so einfach zu verwechseln ist.
Irreführung der Öffentlichkeit – mislead the public
Eine Reihe von Begriffen unterliegen man könnte, sagen naturgemäß einer Genehmigungspflicht, weil sie leicht missbräuchlich verwendet werden können. Dazu gehören:
Begriffe, die eine gewisse Nähe zu staatlichen oder kommunalen Einrichtungen suggerieren wie Agency, Department, Bureau, Division, Municipal oder Commision. Aus demselben Grund können auch keine Städte-, Staaten- oder Ländernamen in Firmennamen verwendet werden. Namen wie San Mateo County Sewer Commission Inc. oder United States Export Development Agency Inc. bedürften deshalb einer Genehmigung, bevor sie registriert werden können.
Gleiches gilt für Namen, die eine Nähe zu Versicherungen und Banken herstellen, wie Insurance, Bank, Trust, Assurance oder Surety. Ein Zusatz kann den Sinn jedoch so verändern, dass eine Registrierung wieder möglich ist, wie z.B. bei Insurance Agent oder Insurance Broker. Ebenfalls unzulässig sind ohne Genehmigung Vokabeln, die eine Gemeinnützigkeit oder einen mildtätigen Geschäftszweck suggerieren wie Charity oder Foundation. Geschützte Berufsbezeichnungen wie Medical, Legal, Accounting setzen voraus, dass es eine Person gibt, die über eine entsprechende Zulassung verfügt.
Ein registrierter Firmenname ist keine registrierte Marke
Achtung: Die Registrierung eines Firmennamens bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie den Firmennamen auch verwenden dürfen, da die Registrierung einer Gesellschaft nichts mit der Registrierung einer Marke zu tun hat. Es kann also sein, dass eine XYZ Inc. problemlos eingetragen wird, aber ein anderer Unternehmer sich diesen Namen bereits als Marke hat sichern lassen. In diesem Fall ist dringend von der Verwendung dieses Namens abzuraten, weil ein Brief von dessen Anwalt früher oder später ansonsten so sicher ist wie das Amen in der Kirche.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte vor der endgültigen Auswahl des Firmennamens immer auch eine Markenrecherche durchgeführt werden, damit es hinterher nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt. Zwar lässt sich jeder Firmenname nachträglich auch wieder ändern, was aber immer mit überflüssigem Aufwand und Kosten verbunden ist, speziell, wenn die Änderung zu einem späteren Zeitpunkt nach der Gründung vorgenommen wird.
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