Sollen englische Firmendokumente außerhalb der USA verwendet werden, so müssen sie in Ländern, deren Amtssprache nicht Englisch ist, häufig mit einer Übersetzung in der Landessprache vorgelegt werden, was auch auf Deutschland, Österreich und die Schweiz zutrifft.

Speziell Behörden, zuweilen aber auch Banken, geben sich dabei allerdings nicht mit einer einfachen, womöglich selbst gebastelten, deutschen Übersetzung zufrieden, sondern verlangen eine Übersetzung eines an inländischen Gerichten zugelassenen und beeidigten Übersetzers, der sich für die inhaltlichen Übereinstimmung des englischen Originals mit der deutschen Übersetzung verbürgt.

Insbesondere für die Anmeldung einer Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft ist eine solche Übersetzung in der Regel zwingend erforderlich.

Achtung: Die Beglaubigung eines Übersetzers wird oft verwechselt mit der Beglaubigung durch Behörden oder Notare. Der Unterschied: Ein staatlich beeidigter Übersetzer beglaubigt nicht das übersetzte Dokument, sondern er beglaubigt mit seinem Stempel seine eigene – oder auch eine fremde – Übersetzung. Er versichert damit, dass diese Übersetzung inhaltlich dem übersetzten Original entspricht. Eine Beglaubigung von Behörden oder Notaren hingegen bestätigt immer bestimmte Angaben auf einem Dokument bzw. die Echtheit eines Dokuments selbst.

Ein Notar kann deshalb keine Übersetzung beglaubigen. Ein beeidigter Übersetzer kann keine Dokumente  beglaubigen.

Sie haben Fragen?

Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email.

  • +1 (302 691-9073
  • support.sevenbusiness
  • info@seven-business.com

Kategorien