Bevor eine Gesellschaft gegründet werden kann, müssten zunächst die Rollen und Zuständigkeiten aller an der Firma Beteiligten festgelegt werden. Sofern es mehrere gibt, denn auch Ein-Mann-Gesellschaften sind in den meisten US-Staaten zulässig, bei denen ein und dieselbe Personen alle notwendigen Posten bekleidet.

Corporation

Die Corporation braucht als Pendant zu europäischen Aktiengesellschaften zwingend einen Aktionär (Stockholder) und einen Geschäftsführer (Director), wobei beide “Posten” unabhängig voneinander besetzen werden: Ein Director braucht nicht zwingend auch ein Stockholder zu sein und umgekehrt.

Daneben schreiben manche Staaten direkt oder indirekt die Besetzung weiterer Rollen vor, nämlich die des

  • President
  • Secretary
  • Treasurer

wobei der President bei Kleinen, einfach strukturieren Gesellschaften in der Regel der ranghöchste Geschäftsführer ist. Der Secretary ist für das Führen der Aufzeichnung, inbesondere von Protokollen bei Versammlungen zuständig, und der Treasurer für die Finanzen. Es kann eine Person alle Posten besetzen oder mehrere. Ein Geschäftsführer kann also ohne weiteres auch als Secretary oder Treasurer fungieren oder als beides, was häufig anzutreffen ist.

Die meisten Staaten überlassen es jedoch den Geschäftsführern, Stellen entsprechend einzurichten und in den Bylaws zu benennen, wobei die etwas angestaubte Bezeichnung President heute in der Regel durch Chief Executive Officer (CEO) ersetzt wird und ein Treasurer ist eher ein Chief Financial Officer (CFO). Bei größeren Firmen muss ein CEO allerdings nicht zwingend auch der President sein, weil hier die Arbeitsverteilung feingliedriger strukturiert sein kann. Welche Verantwortlichkeiten sich aus den Rollen ergeben, legt jede Gesellschaft so oder so für sich individuell fest, etwa in den Bylaws und Arbeitsverträgen, da es hierzu naturgemäß keinerlei gesetzliche Vorschriften gibt.

Auch die Staaten, die einen Präsidenten, Secretary und Treasurer vorsehen, schließen explizit Konsequenzen auf die Firma aus, falls diese Officers nicht berufen werden, so dass es an sich optional ist, ob man dieser traditionellen und leicht antiquierten Gestaltung einer Firmenstruktur folgt oder nicht.

Grundsätzlich ist es also den Firmen selbst überlassen, in welcher Form die weitere Strukturierung und die Arbeitsteilung erfolgt, welche in den Bylaws festgelegt werden.

Limited Liability Company (LLC)

Auch eine LLC benötigt mindestens einen Inhaber und einen Geschäftsführer, die abweichend von Corporations hier als Members und Managers bezeichnet werden. Eine Person kann auch hier beide Posten besetzen und das ist die am häufigsten anzutreffende Struktur bei LLCs: Die Inhaber führen auch die Geschäfte, womit die LLC als “member-managed” gilt und die jeweilige Person als managing member. Allerdings können auch Nicht-Members als Manager berufen werden, was jedoch deutlich seltener anzutreffen ist.

Auch bei einer LLC können Stellen wie die President bzw. CEO, Secretary und Treasurer eingerichtet werden, wenn die Member das so entscheiden. Vorgeschrieben ist das für eine LLC in keinem Staat. Bei kleineren Firmen ist es in der Praxis völlig unüblich und nur bei größeren Firmen anzutreffen, für die dann aber tendenziell eher zu Rechtsform Corporation gegriffen wird.

Der Regelfall bei einer LLC ist also – auch wenn eine LLC theoretisch völlig anders strukturiert werden kann – dass alle Members auch gleichzeitig Managers sind, d.h. die Eigentümer führen die Gesellschaft auch.

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