Die Limited Liability Company (LLC) ist eine Rechtsform, die in deutschsprachigen Ländern keine direkte Entsprechung hat und am ehesten mit der Mischrechtsform GmbH & Co KGzu vergleichen ist, die in Deutschland und Österreich, nicht jedoch in der Schweiz zu finden ist.

Sie nimmt eine Zwischenstellung ein zwischen der General Partnership (Personenvereinigung) bzw. Sole Proprietorship (Einzelunternehmer), und der Coporation, und zwar insofern, als dass sie rechtlich als juristische Person behandelt wird, womit ein Haftungsschutz für alle Inhaber gewährleistet ist. Fliegende Untertasse

Bei der Besteuerung hingegen verhält sich eine LLC wie eine Personengesellschaft, bei der die Gewinne an die Mitglieder weitergereicht werden (pass-through taxation), die diese im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung versteuern, was bei kleinere Unternehmen und 1-Mann-Gesellschaften häufig zu einer geringeren Steuerlast führt. Grund dafür ist hauptsächlich der Umstand, dass bei einer Coporation Steuern auf Ebene der Gesellschaft und auf Ebene der Gesellschafter anfallen und damit eine Doppelbesteuerung stattfindet, was allerdings nicht bedeutet, dass gleich das Doppelte bezahlt werden muss, sondern lediglich das es zwei Steuerebenen gibt.

Die LLC stellt also steuerrechtlich betrachtet eine Art Personengesellschaft dar, die alle Inhaber mit einem Haftungsschutz ausstattet und sich an dieser Stelle wie eine Kapitalgesellschaft verhält.

Die Limited Liability Company (LLC) wurde voranging entworfen für kleinere Unternehmen und Existenzgründer, für die aber eine Cooporation insofern zu überdimensioniert wäre, als dass die Rechtsvorschriften dazu auch für Großkonzerne tauglich sein müssen, was naturgemäß bei Betrieben mit einem oder wenigen Mann zu einer starken Überregulierung führt, die in diesem Kontext eher hinderlich ist.

Als Regelfall wird in den meisten Staaten deshalb angenommen, dass die Inhaber der LLC, die als Members bezeichnet werden, die Gesellschaft auch selbst führen, womit die LLC als member-managed gilt, da die Geschäftsführer bei einer LLC nicht als Director, sondern als Manager bezeichnet werden. Bei größeren LLCs können auch nur bestimmte Members als Manager berufen werden oder auch Außenstehende, die nicht an der LLC beteiligt sind, was dann als manager-managed bezeichnet wird. Wie eine LLC schlussendlich strukturiert ist, entscheidet das jeweilige LLC Operating Agreement, das in diesem Fall dem Gesellschaftsvertrag entspricht und das den kompletten rechtlichen Rahmen definiert, der intern anzuwenden ist.

Dazu gehören Dinge wie die genauen Rechte und Pflichten der Members und Manager, wie die Gewinne verteilt werden oder wie Versammlungen abgehalten und die Stimmrechte gestaltet werden. Werden zu bestimmten Dingen im Operating Agreement keine Aussagen getroffen, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates, in dem die LLC registriert wurde.

Auch für die Gründung einer LLC muss keinerlei Mindestkapital vorhanden sein. Es genügt für die Gründung $ 1 pro Inhaber. Eine LLC gibt im Gegenteil zu einer Corporation allerdings keine Aktien aus, sondern Membership Certificates, und kann von daher auch nicht an die Börse gehen.

Zu beachten ist, dass die steuerlichen Unterschiede nur dann zum Tragen kommen, wenn die Members der LLC auch in den USA ansässig und steuerpflichtig sind. Für nicht in den USA ansässige Unternehmer gestaltet sich die Besteuerung völlig anders, so dass die Unterschiede zwischen LLC und Corporation bei Ausländern – im Sinne von nicht in Amerika ansässig – nicht in jedem Fall zum Tragen kommen. Die Unterschiede beider Rechtsformen nivellieren sich hier abhängig vom konkreten Fall oft sogar völlig, so dass ganz andere Entscheidungskriterien den Ausschlag für oder gegen eine Rechtform geben können.

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