Speziell wenn sich die Vorbereitung für die Gründung in die Länge ziehen oder die Gründung einfach für einen späteren Zeitpunkt geplant sind, ein passender Firmenname aber bereits gefunden ist, kann der Firmenname beim jeweiligen Register vorab reserviert werden. Es wird  so sichergestellt, dass kein Anderer in der Zwischenzeit den Firmennamen registrieren kann.

Diese Möglichkeit ist zum Beispiel dann interessant, wenn ein Firmenname bereits besteht und dieser unbedingt auch für die neue US-Firma verwendet werden soll oder wenn eine Markenregistrierung für einen Namen bereits beantragt wurde, aber noch kein positiver Bescheid von der amerikanischen Registrierungsbehörde (USPTO) eingegangen ist.

Die Reservierung wird in den meisten Staaten bis zu 60 Tage lang aufrecht erhalten, wobei auch eine oder mehrere Verlängerungen der Reservierung im Anschluss möglich ist. Möchte man den reservierten Firmennamen dann wider Erwarten doch nicht verwenden, so lässt man einfach die Reservierung verfallen.

Wichtig: Um Komplikationen zu vermeiden, sollte derjenige, der später auch die Gründung durchführen wird, den Namen reservieren, da es sonst zu Kollisionen kommen kann hinsichtlich der Frage, wer nun berechtigt ist, den reservierten Namen zu verwenden.

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